Year: 1996
Sexualität, Jugendschutz und Menschenrechten
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des österreichischen Verfassungsgerichtshofs schützen die Europäische Menschenrechtskonvention und die österreichische Bundesverfassung das Recht von Kindern und Jugendlichen auf sexuelle Selbstbestimmung in umfassender Weise, nämlich sowohl das Recht auf wirksamen Schutz vor ungewollter Sexualität als auch das Recht zu gewollter Sexualität.
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Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des österreichischen Verfassungsgerichtshofs schützen die Europäische Menschenrechtskonvention und die österreichische Bundesverfassung das Recht von Kindern und Jugendlichen auf sexuelle Selbstbestimmung in umfassender Weise, nämlich sowohl das Recht auf wirksamen Schutz vor ungewollter Sexualität als auch das Recht zu gewollter Sexualität.