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99-009b Doc

Offener Brief zum UNESCO Conference in Paris

München, den 16. Januar 1999

Sehr geehrte Damen und Herren Teilnehmer der Konferenz:

 

Ich unterstütze alle Bemühungen um einen öffentlichen Konsens, Kinder- und Jugendlichenrechte zu stärken. Ich begrüße die Anstrengungen der UNO auch die allgemeine Lebensqualität der Jugend zu verbessern. Deshalb las ich mit besonderem Interesse den im Internet für die Öffentlichkeit zugänglichen Einführungstext zur UNESCO - Expertentagung:

"Sexueller Mißbrauch von Kindern, Kinderpornographie und Pädophilie im Internet: eine internationale Herausforderung".

Ich mußte jedoch enttäuscht feststellen, daß der Einführungstext für das UNESCO-Expertentreffen statt wissenschaftlicher Analysen und Klarstellungen - was dem UNO-Auftrag nach Regierungs- und Öffentlichkeitsaufklärung entspräche - unwissenschaftliche Konzepte verbreitet.

Zitat:
"Es ist immer hilfreich, Begriffe zu klären. Die Bedeutung des sexuellen Mißbrauchs von Kindern erklärt sich üblicherweise von selbst, bis man beginnt, zwischen wissenschaftlichen und juristischen Definitionen Worte zu klauben."

Später präsentiert der UNESCO-Einführungstext der Öffentlichkeit im Internet recht oberflächliche Definitionen des Begriffs "Pädophilie" ohne Referenz auf nachvollziehbare wissenschaftliche Quellen.

Zitat:
"Die meisten Lexika definieren Pädophilie als sexuelle Abweichung oder Perversion, wobei die bevorzugten Sexualobjekte vorpubertäre Kinder, üblicherweise unter 13 Jahre alt, sind. Pädophilie ist demgemäß ein Synonym für den sexuellen Mißbrauch von Kindern. Weil dies üblicherweise als psychiatrische Beschreibung verstanden wird, wenden gesetzgebende Instanzen oft eine breitere Definition von Pädophilie an, um damit auch Erwachsene zu erfassen, die sich zu Personen, die gesetzlich als Kinder gelten, sexuell hingezogen werden."

 

Pädophilie ist aber gerade nicht ein " Synonym für den sexuellen Mißbrauch von Kindern", auch wenn die Exekutive, Legislative und die Massenmedien in einigen Teilen der Welt diese Dinge verwechseln.

Pädophilie ist die erotische und/oder sexuelle Orientierung (bzw. Veranlagung) von Erwachsenen auf Kinder vor dem 13. Lebensjahr hin (Diagnostisch- statistisches Manual der Amerikanischen Psychiatrischen Vereinigung [DSM] IV).

Sexualwissenschaftler und psychiatrische Gutachter haben sich weithin einmal auf diese einfache Definition geeinigt.

Der Ausdruck "sexueller Mißbrauch von Kindern" kann in die UNESCO-Definition des Begriffs "Pädophilie" nicht zu Recht einbezogen werden. Das Wort "Pädophilie" würde damit zu einem negativ besetzten Ausdruck und könnte nicht mehr von Psychologen, Psychiatern, Anthropologen und Sexualwissenschaftlern angewandt werden, um das Phänomen zu verstehen - was aber der Anspruch der Sexualwissenschaft ist, die diesen Begriff ("Pädophilia Erotica", Krafft- Ebing) vor mehr als 100 Jahren eingeführt hat. In der Konferenz-Vorlage akzeptiert die UNESCO ohne Berechtigung und ohne die informierte Zustimmung der wissenschaftlichen Welt die Korrumpierung des wissenschaftlichen "Jargons".

In dem UNESCO- Vorkonferenz-Papier halten die Autoren fest:
" die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, welche jetzt von 191 Mitgliedstaaten angenommen ist, stellt eine internationale Definition von Kind zur Verfügung, als jeder Mensch unter 18." (Artikel 1).

Das UNESCO Vorkonferenz-Papier verheimlicht aber dem Leser, was die UN Konvention über die Rechte des Kindes darüberhinaus sagt: Artikel 34 dieser Konvention, welcher die sexuelle Ausbeutung von Kindern zum Thema hat, beschränkt sich nämlich auf rechtswidrige sexuelle Handlungen und die sexuelle Ausbeutung von Kindern.

Artikel 34 der Konvention lautet:
"Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Mißbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, daß Kinder a) zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet werden;

b) für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden;

c) für pornographische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.

Die gesetzlichen Schutzaltersgrenzen liegen aber in fast allen Staaten der Welt unter 18 Jahren. Deshalb können die Definition dessen, was Kind, Kinder und Pädophilie in diesem Zusammenhang bedeuten, nicht mit dem jugendlichen Alter von 18 in Verbindung gebracht werden.

Darüberhinaus verabsäumt es das UNESCO-Papier den Begriff des "sexuellen Mißbrauchs" zu definieren. Diese Unterlassung sowie die unwissenschaftliche Neudefinition der Begriffe "Pädophilie", "Kind" und "Kinder" führen die Konferenz auf Weltebene zu Extrempositionen und zu unausgewogenem und kulturblindem Handeln. Ohne die formelle Autorisierung durch die Regierungen, die die UN-Konvention über die Rechte des Kindes unterzeichnet haben, scheint die Konferenz die Ausweitung staatlicher repressiver Maßnahmen in Ländern und Kulturen rechtfertigen zu wollen, die das anglo-sächsisch/amerikanische und neo-puritanische Verständnis dessen, wie diese Dinge staatlich zu behandeln sind, nicht teilen. Für eine Konferenz, die von einer Weltorganisation wie der UNESCO ausgerichtet wird, ist das in keinem ihrer Papiere hinnehmbar.

Abschließend möchte ich betonen, daß ich Verhaltensweisen oder Handlungen, die Kindern schaden, nicht das Wort rede. Ich verurteile die Ausbeutung von Kindern und würde alle mit Bedacht erwogenen und angemessenen Bemühungen der Vereinten Nationen, diese zu beseitigen, unterstützen.

Ich bitte die Konferenz meine Einwände zu berücksichtigen.

Mit meinen besten Wünschen an die Konferenz um ein gutes Resultat für Kinder und Jugendliche,

Jemand aus München, Deutschland

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